Ihre §57a-Überprüfung – das „PICKERL“ in 1030 Wien
Die §57a-Überprüfung ist unumgänglich. Das Pickerl für Ihr Auto ist zu den gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen durchzuführen. Dabei wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges genau überprüft. Bestehen etwaige Mängel, erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag, nach Ihrer Freigabe können diese unverzüglich behoben werden.
Diese Punkte kontrollieren wir im Zuge der §57a-Überprüfung bei uns in Wien:
- Identifizierung des Fahrzeuges
- Bremsanlage
- Lenkung
- Sicht
- Leuchten, Reflektoren und elektrische Anlagen
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
- Fahrgestell und daran befestigte Teile
- Sonstige Ausstattungen (Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme)
- Umweltbelastung
Bitte bringen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung sowie allenfalls vorhandene Genehmigungen bzw. Gutachten von Sonderausstattungen (Sportauspuff, Tieferlegung, Alufelgen, etc.) mit. Sollte Ihr Fahrzeug nicht zugelassen sein, nehmen Sie bitte den Typenschein zur Überprüfung mit.
Wir freuen uns schon auf Ihr Fahrzeug!